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Warum ein Energieausweis?

Pflicht

Ein Energieausweis ist seit 2014 beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben.

Strafzahlung

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen Energieausweis vorlegt, riskiert Strafen bis zu  15.000 EUR

Finanzierung

Ein Energiekennwert ist für Finanzierungen unverzichtbar und  macht die Immobilie für Käufer und Mieter attraktiv.

Energieausweis – Pflicht bei Verkauf & Vermietung

Der Energieausweis ist in Deutschland ein zentrales Dokument, das vor allem beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie notwendig ist. Er liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie im Zuge eines Verkaufs oder einer Vermietung ist ein gültiger Energieausweis erforderlich. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss das Dokument dem neuen Eigentümer oder Mieter übergeben und die Vertragsunterlagen beigefügt werden.

Ein Energieausweis ist der energetische Pass einer Immobilie und immer dann begründet, wenn ein Wohn- oder Nichtwohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird – oder ein Gebäude neu errichtet wird.

Welche Art von Energieausweis gibt es?

Es gibt zwei Arten: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis  basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist die gemessene und dokumentierte Energie der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude jedoch vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird – sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt – ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis  eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objekts. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Wann ist ein Energieausweis gesetzlich nicht erforderlich?

Der Energieausweis ist in Deutschland ein zentrales Dokument. Er liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Doch nicht jede Immobilie benötigt einen Energieausweis. 

Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden. Laut § 2 Absatz 2 Nummer 1 GEG gilt das Gesetz nicht für:  Gebäude, die nicht mit Energie beheizt oder gekühlt werden

Das bedeutet, dass für Immobilien ohne Heizungsanlagen oder andere Wärmequellen kein Energieausweis notwendig ist. Diese Regelung betrifft insbesondere:

  • Unbeheizte Lagerhallen
  • Altes Gebäude ohne Heizung
  • Ferienhäuser, die nicht dauerhaft genutzt und nicht beheizt werden

Neben unbeheizten Gebäuden gibt es eine weitere Ausnahme: Kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Gebäudenutzfläche benötigen laut § 104 GEG ebenfalls keinen Energieausweis.

Diese Regelung betrifft unter anderem:

  • Kleine Gartenhäuser
  • Schuppen oder Garagen
  • Ferienhäuser mit weniger als 50 m² Nutzfläche

Die dritte Ausnahme machen die Baudenkmäler aus. Wenn Immobilien nach Landesrecht als Baudenkmal gelten, ist ein Energieausweis nicht begründet.

Energieausweise

  • Verbrauchsausweis  (günstiger) – Wenn das Gebäude  mindestens 5 Wohneinheiten hat oder nach 1977 gebaut wurde.
  • Bedarfsausweis (detaillierter) – Pflicht für alle Ein- und Zweifamilienhäuser mit Baujahr vor 1977 .

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